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2,5 Zimmer-Wohnung mit Balkon und Abstellraum

prise100.000 €

Adresse
Theodor-Heuss-Straße 3, 50170 Kerpen, Sindorf
Aktenzeichen:
0031 K 0041/ 2023
Termin:
2025-01-17 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten

1. Zielgruppe und Formulierungen: Das Merkblatt adressiert potenzielle Bieter und verwendet hauptsächlich die männliche Form. Es wird aber darauf hingewiesen, dass alle Geschlechter angesprochen sind.

2. Erläuterung und Infos über die Versteigerung:

  • Informationsquelle: Die offiziellen Informationen zu Versteigerungen sind auf der Webseite www.zvg-portal.de einsehbar. Hier sind auch Gutachten, Pläne und Bilder zu den Objekten verfügbar.
  • Besichtigungen: Objektbesichtigungen sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich. Das Gericht vermittelt keine Besichtigungstermine.

3. Notwendige Unterlagen für die Versteigerung:

  • Gültiges national identitätsnachweis.
  • Notarielle Bietvollmachten für das Bieten im Namen anderer.
  • Nachweis der Vertretungsmacht bei Handelsgesellschaften (Handelsregisterauszug).
  • Genehmigung des Familiengerichts für Gebote, die im Namen eines minderjährigen Kindes abgegeben werden.
  • Steuer-Identifikationsnummer.

4. Sicherheitsleistung:

  • Höhe: 10 % des Verkehrswertes des Objekts, unabhängig von der Gebotshöhe.
  • Möglichkeiten zur Erbringung:

    1. Verrechnungsscheck oder Bundesbankscheck.
    2. Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Vorherige Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz.
  • Die Überweisung sollte 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen.

5. Gebotsprozess und Mindestgebote:

  • Es wird ein „geringstes Gebot“ verkündet, das mindestens geboten werden muss.
  • Zuschlag kann versagt werden, wenn das Gebot unter 50 % oder zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes liegt (abhängig von Gläubigeranträgen).

6. Grundbuch und Zahlungspflichten:

  • Ersterwerber muss gegebenenfalls im Grundbuch eingetragene Rechte übernehmen.
  • Nach Zuschlag fällt eine Zahlung des Versteigerungserlöses an, einschließlich 4 % Zinsen bis zur Verteilung (nach 8-12 Wochen nach der Versteigerung).

7. Wirkung des Zuschlags:

  • Mit dem Zuschlag geht das Eigentum am Objekt auf den Ersteher über.
  • Bei Räumung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

8. Öffentlichkeitsrechtliche Aspekte:

  • Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
  • Es besteht keine Gewährleistung für Angaben in Gutachten oder zur Objektverfassung. Ansprüche können gegen Voreigentümer, Gutachter oder das Gericht nicht erhoben werden, sollten später Mängel auftreten.

Wichtige Merkmal Zusammenfassung:

  • Versteigerungsort: Online auf www.zvg-portal.de
  • Notwendige Unterlagen: Identitätsnachweis, notarielle Vollmachten, Genehmigungen, Handelsregisterauszug, Steuer-Identifikationsnummer.
  • Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes, erbringbar durch Scheck, Bürgschaft, oder Überweisung.
  • Mindestgebote: Geringstes Gebot muss eingehalten werden, Zuschlagbedingungen.
  • Zahlungspflichten: Überweisung des Versteigerungserlöses, Grunderwerbssteuer und Nebenkosten.
  • Eigentumsübergang: Nach Zuschlag geht das Eigentum über, Räumungsmaßnahmen sind möglich.
  • Öffentlichkeit: Versteigerungen sind für alle zugänglich und es gibt keine Gewährleistung für die Objektbeschreibungen.

Diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die Bedingungen und Anforderungen zur Teilnahme an einer Immobilienversteigerung.