2,5 Zimmer-Wohnung mit Balkon und Abstellraum
100.000 €
Adresse
Theodor-Heuss-Straße 3, 50170 Kerpen, Sindorf
Aktenzeichen:
0031 K 0041/ 2023
Termin:
2025-01-17 09:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten
1. Zielgruppe und Formulierungen: Das Merkblatt adressiert potenzielle Bieter und verwendet hauptsächlich die männliche Form. Es wird aber darauf hingewiesen, dass alle Geschlechter angesprochen sind.
2. Erläuterung und Infos über die Versteigerung:
- Informationsquelle: Die offiziellen Informationen zu Versteigerungen sind auf der Webseite www.zvg-portal.de einsehbar. Hier sind auch Gutachten, Pläne und Bilder zu den Objekten verfügbar.
- Besichtigungen: Objektbesichtigungen sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich. Das Gericht vermittelt keine Besichtigungstermine.
3. Notwendige Unterlagen für die Versteigerung:
- Gültiges national identitätsnachweis.
- Notarielle Bietvollmachten für das Bieten im Namen anderer.
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Handelsgesellschaften (Handelsregisterauszug).
- Genehmigung des Familiengerichts für Gebote, die im Namen eines minderjährigen Kindes abgegeben werden.
- Steuer-Identifikationsnummer.
4. Sicherheitsleistung:
- Höhe: 10 % des Verkehrswertes des Objekts, unabhängig von der Gebotshöhe.
Möglichkeiten zur Erbringung:
- Verrechnungsscheck oder Bundesbankscheck.
- Bürgschaft eines Kreditinstituts.
- Vorherige Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz.
Die Überweisung sollte 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen.
5. Gebotsprozess und Mindestgebote:
- Es wird ein „geringstes Gebot“ verkündet, das mindestens geboten werden muss.
- Zuschlag kann versagt werden, wenn das Gebot unter 50 % oder zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes liegt (abhängig von Gläubigeranträgen).
6. Grundbuch und Zahlungspflichten:
- Ersterwerber muss gegebenenfalls im Grundbuch eingetragene Rechte übernehmen.
- Nach Zuschlag fällt eine Zahlung des Versteigerungserlöses an, einschließlich 4 % Zinsen bis zur Verteilung (nach 8-12 Wochen nach der Versteigerung).
7. Wirkung des Zuschlags:
- Mit dem Zuschlag geht das Eigentum am Objekt auf den Ersteher über.
- Bei Räumung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
8. Öffentlichkeitsrechtliche Aspekte:
- Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
- Es besteht keine Gewährleistung für Angaben in Gutachten oder zur Objektverfassung. Ansprüche können gegen Voreigentümer, Gutachter oder das Gericht nicht erhoben werden, sollten später Mängel auftreten.
Wichtige Merkmal Zusammenfassung:
- Versteigerungsort: Online auf www.zvg-portal.de
- Notwendige Unterlagen: Identitätsnachweis, notarielle Vollmachten, Genehmigungen, Handelsregisterauszug, Steuer-Identifikationsnummer.
- Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes, erbringbar durch Scheck, Bürgschaft, oder Überweisung.
- Mindestgebote: Geringstes Gebot muss eingehalten werden, Zuschlagbedingungen.
- Zahlungspflichten: Überweisung des Versteigerungserlöses, Grunderwerbssteuer und Nebenkosten.
- Eigentumsübergang: Nach Zuschlag geht das Eigentum über, Räumungsmaßnahmen sind möglich.
- Öffentlichkeit: Versteigerungen sind für alle zugänglich und es gibt keine Gewährleistung für die Objektbeschreibungen.
Diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die Bedingungen und Anforderungen zur Teilnahme an einer Immobilienversteigerung.
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