Garage, bebaute Bauruine (Kellergeschoss) mit angebauter Garage
22.500 €
Adresse
Feldweg 11, 57482 Wenden, Altenhof
Aktenzeichen:
0012 K 0005/ 2024
Termin:
2025-03-06 10:30:00
Ort:
Zusammenfassung der Immobilie: Bauruine in 57482 Wenden – Altenhof, Feldweg 11
1. Allgemeine Informationen:
- Art des Bewertungsobjekts: Grundstück mit einer Bauruine (Kellergeschoss) und einer angebauten Einzelgarage.
- Adresse: Feldweg 11, 57482 Wenden – Altenhof
- Fläche des Grundstücks: 604 m²
2. Verkehrswert:
- Der aktuelle Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie wurde auf 22.500,00 € (in Worten: zweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro) zum Wertermittlungsstichtag 02.09.2024 festgesetzt.
3. Zustand und Beschreibung des Objekts:
- Die Immobilie befindet sich in einem desolaten Zustand.
- Abriss des ursprünglichen Gebäudes bis zur Kellergeschossdecke fand ca. 2021 statt.
- Die Garage ist nicht betretbar aufgrund von Einsturzgefahr.
- Das verbliebene Kellergeschoss ist vollständig eingerüstet; alle Baumaterialien gehören dem Unternehmer, der den Bau eines dreifamilienwohnhauses plante.
- Das Objekt ist als abbruchreif eingestuft und benötigt eine Freilegung zur wirtschaftlichen Nutzung.
4. Historie:
- Die Immobilie hat eine lange Baugeschichte, beginnend mit dem ersten Bauantrag 1970. Das ursprüngliche Wohnhaus wurde in Teilen abgerissen und es liegen mehrere Baugenehmigungen vor, darunter auch für den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses, welche jedoch nicht mehr gültig sind.
5. Lage:
- Liegenschaft: Wenden gehört zum Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen, einem ländlichen Raum mit guten Verkehrsanbindungen.
- Die Immobilie liegt am westlichen Ortsrand von Altenhof, in der Nähe von Wohn- und Geschäftsräumen sowie Freizeitangeboten (z.B. Fußballplatz, Friedhof).
- Erschließung: Das Grundstück ist erschlossen, jedoch ist der Abschnitt des Feldweges, der zur Immobilie führt, teilweise noch nicht endgültig ausgebaut.
6. Baurechtliche Situation:
- Das Grundstück ist nicht unter Denkmalschutz und wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- Es liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, die Zulässigkeit von Vorhaben ist jedoch gemäß § 34 BauGB einzuschätzen.
7. Infrastruktur:
- Der Ort Altenhof bietet eine solide Infrastruktur mit Zugang zu Geschäften des täglichen Bedarfs.
- Weitere größere Städte wie Olpe und Siegen sind in kurzer Fahrzeit erreichbar.
8. Markteinschätzung:
- Der Ertragswert liegt aufgrund des desolaten Zustands auf null, da die Bauruine und die Garage keinen nachhaltigen Ertrag mehr abwerfen.
- Eine Wiederherstellung oder Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht ratsam.
Fazit: Das Bewertungsobjekt in Wenden-Altenhof stellt eine Bauruine dar, die sich in einem stark mangelbehafteten Zustand befindet, wodurch eine Neubebauung als die wirtschaftlich sinnvollste Lösung angesehen wird. Der festgesetzte Verkehrswert von 22.500,00 € reflektiert den aktuellen Zustand und die Marktbedingungen des Grundstücks.
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