Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
29.000 €
Adresse
Hollerwiesen, 61169 Friedberg, Ockstadt
Aktenzeichen:
0063 K 0025/ 2024
Termin:
2025-03-18 13:30:00
Ort:
Dokumente:
Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie
Grundsätzliches
- Ort: Gemarkung Ockstadt, Friedberg (Hessen)
- Eigentümer: Eingetragen im Grundbuch Blatt Nr. 4361, Nr. 1 auf den Namen EEE
- Erwerbsart: Zwangsversteigerung
Grundstücksdetails
- Nutzungsart: Erholungsfläche
- Größe: 458 Quadratmeter
- Lagebeschreibung: Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist eingezäunt. Der Zugang erfolgt über einen geschotterten Durchgangsweg.
- Einzäunung: Ca. 2 Meter hoher Gitterzaun mit Fundament aus Rasenkantensteinen.
Bebauung
- Bauwerk: Eine Laube in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks, die mit Ziegeln eingedeckt ist.
- Außenanlage: Weitere Außenanlagen, die zusammen mit der Laube bewertet werden.
Wertermittlung
- Verkehrswert des Grundstücks: 7.786,00 Euro
- Wert der Außenanlage mit Laube: 21.200,00 Euro
- Gesamtwert (Verkehrswert + Außenanlage): 28.986,00 Euro
- Rundungswert: 29.000,00 Euro (in Worten: neunzehntausend Euro)
Erläuterungen zu ermittelten Werten
- Bodenpreis: Quadratmeterpreis von 17,00 Euro.
- Berücksichtigte Werte: Fundamente, Zaun und weitere Umfriedungen wurden in die Wertermittlung einbezogen.
Hinweise für Bietinteressenten
Zwangsversteigerung - Ablauf
- Veröffentlichung: Bekanntgabe der Versteigerungstermine auf http://www.zvg-portal.de sowie in regionalen Zeitungen.
- Art der Versteigerung: Vollstreckungssteigerung.
- Verkehrswert: Er dient als Orientierung, wird jedoch nicht als festgelegter Mindestpreis verwendet.
Bietbedingungen
- Gerichtliche Vorgaben: Mindestens 5/10 des Verkehrswertes müssen geboten werden.
- Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes, zu leisten vor Aufnahme des Bietverfahrens. Zahlungsmethoden umfassen spezielle Schecks und Überweisungen.
- Zahlung des Meistgebots: Vor dem Verteilungstermin muss das Bargebot auf das Konto der Gerichtskasse eingezahlt werden.
Eigentumsumschreibung
- Rechte des Bieters: Der Ersteher tritt in bestehende Mietverhältnisse ein und kann diese mit rechtlichem Vorlauf kündigen.
- Grunderwerbsteuer: Fällig auf das Meistgebot, das für die Eintragung ins Grundbuch benötigt wird.
Fazit
Das angebotene Grundstück in Ockstadt stellt eine attraktive Möglichkeit für Interessenten dar, die an einem Erholungsobjekt in einer ruhigen Lage interessiert sind. Der Verkehrswert ist vom Gericht ermittelt und dient als Richtwert für das Bieten in der Zwangsversteigerung. Käufer sollten sich über die rechtlichen Gegebenheiten und erforderlichen Sicherheitsleistungen im Vorfeld gut informieren.
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