Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
10.549 €
Adresse
Außenbereich, 01945 Guteborn
Aktenzeichen:
0042 K 0026/ 2023
Termin:
2025-02-19 09:30:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung
Veröffentlichung und Informationen:
- Die Informationen zur Immobilie werden auf www.zvg-portal.de und www.zvg.com veröffentlicht.
- Aushang erfolgt an der Gerichtstafel und möglicherweise an der Gemeindetafel.
Verkehrswert:
- Der Verkehrswert wird durch ein Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen festgelegt.
- Gutachten und weitere Informationen sind in der Zwangsversteigerungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg einsehbar.
Besichtigung:
- Eine Besichtigung des Objekts kann nicht vom Gericht vermittelt werden. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.
Versteigerungstermin:
- Der Versteigerungstermin ist öffentlich.
- Bieter müssen persönlich erscheinen und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
- Bei gemeinschaftlichem Bieten muss jeder Einzelne unabhängig bieten.
- Vertreter juristischer Personen müssen ihre Vertretungsbefugnis nachweisen.
Gebote:
- Gebote dürfen nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.
- Das niedrigste Gebot wird vom Gericht zum Termin bekannt gegeben.
- Die Bietzeit beträgt minimum 30 Minuten und endet, wenn keine Gebote mehr eingehen.
Sicherheitsleistung:
- Eine Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes ist erforderlich.
- Diese kann durch Überweisung oder Schecks geleistet werden.
Zahlung und Eigentumsumschreibung:
- Mit dem Zuschlag wird der Bieter Eigentümer.
- Die Zahlung des Meistgebotes erfolgt zu einem später festgelegten Verteilungstermin.
- Zusatzkosten: Grunderwerbssteuer (6,5%), Gebühren für Grundbucheintragung.
Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen:
- Der neue Eigentümer tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein.
- Kündigungen sind nur unter Einhaltung gesetzlicher Fristen möglich.
Mängelhaftung:
- Das Objekt wird in seinem aktuellen Zustand versteigert (wie es steht und liegt).
- Es gibt keine Mängelhaftung; das Gericht haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen.
Wichtigste Merkmale:
- Öffentliche Versteigerung mit persönlicher Bietpflicht.
- Verkehrswert ermittelt durch Gerichtsgutachten.
- Keine Besichtigung garantiert.
- Sicherheitsleistung nötig (10%).
- Übertragung des Eigentums bei Zuschlag – Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
- Regelungen zu Mietverhältnissen und keine Mängelhaftung, falls das Objekt Defekte aufweist.
Diese Zusammenfassung bietet eine umfassende Grundlage für Bietinteressenten, um die wichtigen Aspekte des Versteigerungsverfahrens zu verstehen.
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