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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise10.549 €

Adresse
Außenbereich, 01945 Guteborn
Aktenzeichen:
0042 K 0026/ 2023
Termin:
2025-02-19 09:30:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung

  1. Veröffentlichung und Informationen:

    • Die Informationen zur Immobilie werden auf www.zvg-portal.de und www.zvg.com veröffentlicht.
    • Aushang erfolgt an der Gerichtstafel und möglicherweise an der Gemeindetafel.
  2. Verkehrswert:

    • Der Verkehrswert wird durch ein Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen festgelegt.
    • Gutachten und weitere Informationen sind in der Zwangsversteigerungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg einsehbar.
  3. Besichtigung:

    • Eine Besichtigung des Objekts kann nicht vom Gericht vermittelt werden. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.
  4. Versteigerungstermin:

    • Der Versteigerungstermin ist öffentlich.
    • Bieter müssen persönlich erscheinen und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
    • Bei gemeinschaftlichem Bieten muss jeder Einzelne unabhängig bieten.
    • Vertreter juristischer Personen müssen ihre Vertretungsbefugnis nachweisen.
  5. Gebote:

    • Gebote dürfen nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.
    • Das niedrigste Gebot wird vom Gericht zum Termin bekannt gegeben.
    • Die Bietzeit beträgt minimum 30 Minuten und endet, wenn keine Gebote mehr eingehen.
  6. Sicherheitsleistung:

    • Eine Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes ist erforderlich.
    • Diese kann durch Überweisung oder Schecks geleistet werden.
  7. Zahlung und Eigentumsumschreibung:

    • Mit dem Zuschlag wird der Bieter Eigentümer.
    • Die Zahlung des Meistgebotes erfolgt zu einem später festgelegten Verteilungstermin.
    • Zusatzkosten: Grunderwerbssteuer (6,5%), Gebühren für Grundbucheintragung.
  8. Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen:

    • Der neue Eigentümer tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein.
    • Kündigungen sind nur unter Einhaltung gesetzlicher Fristen möglich.
  9. Mängelhaftung:

    • Das Objekt wird in seinem aktuellen Zustand versteigert (wie es steht und liegt).
    • Es gibt keine Mängelhaftung; das Gericht haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen.

Wichtigste Merkmale:

  • Öffentliche Versteigerung mit persönlicher Bietpflicht.
  • Verkehrswert ermittelt durch Gerichtsgutachten.
  • Keine Besichtigung garantiert.
  • Sicherheitsleistung nötig (10%).
  • Übertragung des Eigentums bei Zuschlag – Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Regelungen zu Mietverhältnissen und keine Mängelhaftung, falls das Objekt Defekte aufweist.

Diese Zusammenfassung bietet eine umfassende Grundlage für Bietinteressenten, um die wichtigen Aspekte des Versteigerungsverfahrens zu verstehen.