No image

Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise12.650 €

Adresse
Außenbereich, 01945 Guteborn
Aktenzeichen:
0042 K 0027/ 2023
Termin:
2025-03-05 09:30:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsbedingungen

Veröffentlichungsdetails:

  • Die Informationen zu der zu versteigernden Immobilie werden auf folgenden Plattformen bereitgestellt:
    • Internet: zvg-portal.de
    • Aushang an der Gerichtstafel
    • Optional: zvg.com (kostenpflichtige Anforderung von Gutachten möglich)
    • Aushang an der Gemeindetafel

Verkehrswert:

  • Der Verkehrswert wird durch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten festgelegt.
  • Gutachten, Exposés und Fotos zur Immobilie können während der Geschäftszeiten im Amtsgericht Senftenberg eingesehen werden:
    • Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    • Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Besichtigung:

  • Eine Besichtigung der Immobilie kann nicht vom Gericht vermittelt werden; Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.

Versteigerungstermin und Gebote:

  • Der Versteigerungstermin ist öffentlich.
  • Bieter müssen sich persönlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
  • Bei Bevollmächtigung ist zusätzlich eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Bietungsvollmacht erforderlich.
  • Gemeinschaftliche Bietungen müssen ebenfalls durch individuelle Gebote erfolgen; das Gemeinschaftsverhältnis ist anzugeben.

Gebotsabgabe:

  • Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.
  • Das geringste Gebot wird vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben.
  • Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und endet, wenn keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.

Sicherheitsleistung:

  • Eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes kann verlangt werden und muss vor dem Versteigerungstermin dem Gericht nachgewiesen werden.
  • Optionen zur Sicherheitsleistung:
    • Überweisung auf das Konto der Landeshauptkasse-Landesjustizkasse.
    • Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der spätestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt wurde.
    • Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts.

Zahlung des Gebotes und Eigentumsumschreibung:

  • Mit der Zuschlagserteilung wird der Bieter Eigentümer.
  • Der Zuschlag ist bis zum festgesetzten Verteilungstermin (ca. 6 Wochen nach Zuschlag) zu zahlen, sowie die damit verbundenen Gebühren und Steuern (4 % Zinsen, 6,5 % Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühren).
  • Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Miet- und Pachtverhältnisse:

  • Der neue Eigentümer tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein und kann diese unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
  • Keine Kündigungsschutzansprüche für den bisherigen Eigentümer; zwangsweise Räumung ist durch einen Gerichtsvollzieher möglich.

Mängelhaftung:

  • Es erfolgt eine Versteigerung des Grundbesitzes im aktuellen Zustand ("wie es steht und liegt").
  • Das Versteigerungsgericht haftet nicht für Richtigkeit der Anmeldungen oder Auskünfte.

Wichtige Hinweise:

  • Interesierte Bieter sollten sich frühzeitig über die Bedingungen und nötigen Schritte informieren, um eine erfolgreiche Teilnahme an der Versteigerung sicherzustellen.
  • Eine rechtliche Beratung im Vorfeld kann vorteilhaft sein, um die Aktivitäten und Rechte im Rahmen der Zwangsversteigerung vollständig zu verstehen.