Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
12.650 €
Adresse
Außenbereich, 01945 Guteborn
Aktenzeichen:
0042 K 0027/ 2023
Termin:
2025-03-05 09:30:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsbedingungen
Veröffentlichungsdetails:
- Die Informationen zu der zu versteigernden Immobilie werden auf folgenden Plattformen bereitgestellt:
- Internet: zvg-portal.de
- Aushang an der Gerichtstafel
- Optional: zvg.com (kostenpflichtige Anforderung von Gutachten möglich)
- Aushang an der Gemeindetafel
Verkehrswert:
- Der Verkehrswert wird durch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten festgelegt.
- Gutachten, Exposés und Fotos zur Immobilie können während der Geschäftszeiten im Amtsgericht Senftenberg eingesehen werden:
- Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Besichtigung:
- Eine Besichtigung der Immobilie kann nicht vom Gericht vermittelt werden; Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.
Versteigerungstermin und Gebote:
- Der Versteigerungstermin ist öffentlich.
- Bieter müssen sich persönlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
- Bei Bevollmächtigung ist zusätzlich eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Bietungsvollmacht erforderlich.
- Gemeinschaftliche Bietungen müssen ebenfalls durch individuelle Gebote erfolgen; das Gemeinschaftsverhältnis ist anzugeben.
Gebotsabgabe:
- Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.
- Das geringste Gebot wird vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben.
- Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und endet, wenn keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.
Sicherheitsleistung:
- Eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes kann verlangt werden und muss vor dem Versteigerungstermin dem Gericht nachgewiesen werden.
- Optionen zur Sicherheitsleistung:
- Überweisung auf das Konto der Landeshauptkasse-Landesjustizkasse.
- Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der spätestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt wurde.
- Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts.
Zahlung des Gebotes und Eigentumsumschreibung:
- Mit der Zuschlagserteilung wird der Bieter Eigentümer.
- Der Zuschlag ist bis zum festgesetzten Verteilungstermin (ca. 6 Wochen nach Zuschlag) zu zahlen, sowie die damit verbundenen Gebühren und Steuern (4 % Zinsen, 6,5 % Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühren).
- Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Miet- und Pachtverhältnisse:
- Der neue Eigentümer tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein und kann diese unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
- Keine Kündigungsschutzansprüche für den bisherigen Eigentümer; zwangsweise Räumung ist durch einen Gerichtsvollzieher möglich.
Mängelhaftung:
- Es erfolgt eine Versteigerung des Grundbesitzes im aktuellen Zustand ("wie es steht und liegt").
- Das Versteigerungsgericht haftet nicht für Richtigkeit der Anmeldungen oder Auskünfte.
Wichtige Hinweise:
- Interesierte Bieter sollten sich frühzeitig über die Bedingungen und nötigen Schritte informieren, um eine erfolgreiche Teilnahme an der Versteigerung sicherzustellen.
- Eine rechtliche Beratung im Vorfeld kann vorteilhaft sein, um die Aktivitäten und Rechte im Rahmen der Zwangsversteigerung vollständig zu verstehen.
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