Land- und fortwirtschaftliche Fläche

prise6.100 €

Adresse
Steig, 91286 Obertrubach, Wolfsberg
Aktenzeichen:
0003 K 0056/ 2022
Termin:
2024-12-09 09:30:00
Ort:
Dokumente:

Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie

1. Allgeine Informationen:

  • Gutachter: Gert Schultheiß, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger
  • Auftraggeber: Amtsgericht Bamberg, Abt. für Immobiliarzwangsvollstreckung
  • Aktenzeichen: 3 K 56/22
  • Bewertungsstichtag: 15.11.2023

2. Grundstücke:

  • Flurstücke:
    • Flst.-Nr. 894, Gemarkung Wolfsberg: 3.680 m² (Ackerland/Grünland)
    • Flst.-Nr. 895, Gemarkung Wolfsberg: 5.080 m² (Waldfläche)

3. Zweck der Bewertung:

  • Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft.

4. Grundstücksbeschreibung:

  • Flst.-Nr. 894:

    • Nutzung: 3.081 m² Grünland, 599 m² als Feldgehölz
    • Beschaffenheit: Lehmige Böden mit einer Neigung nach Norden, durch Laubwald beschattet.
    • Verkehrswert: 1,12 €/m² (Grünland), 0,50 €/m² (Waldboden), geschätzter Baumbestandswert 200,00 €.
    • Gesamtwert: ca. 4.000,00 €.
  • Flst.-Nr. 895:

    • Nutzung: 4.903 m² Wald- und Wegfläche, 177 m² Grünland.
    • Beschaffenheit: Felsenbesetzter Lehmboden, nördliche Neigung, teilweise stark bewuchert mit Haselnuss- und Weißdornsträuchern.
    • Verkehrswert: 0,20 €/m² (Wald), 1,12 €/m² (Grünland), geschätzter Baumbestandswert ist in den Berechnungen enthalten.
    • Gesamtwert: ca. 6.100,00 €.

5. Verkehrswert der Grundstücke:

  • Kombinierter Verkehrswert der Grundstücke: 10.100,00 € (zehntausendeinhundert Euro).

6. Lage:

  • Region: Obertrubach, Landkreis Forchheim, Bayern.
  • Infrastruktur: Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, nächster Bahnhof in Gräfenberg, Schulen und medizinische Versorgung in der Nähe.
  • Höhenlage: 450 - 500 m über NN.

7. Nutzung und Perspektiven:

  • Grundstücke sind als land- und forstwirtschaftliche Flächen im Außenbereich ausgewiesen und liegen im Landschaftsschutzgebiet.
  • Es wird auf die begrenzten Nutzungsmöglichkeiten hingewiesen, keine aktuelle Projektierung zur Baulandausweisung vorhanden.

8. Altlasten:

  • Keine Altlasten ermittelt, Grundstücke gelten als unbelastet.

9. Methodik zur Wertermittlung:

  • Die Bewertung erfolgte gemäß den gültigen Wertermittlungsrichtlinien und unter Berücksichtigung aktueller Vergleichswerte und der Lage der Grundstücke.

Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die zu bewertenden Grundstücke im Rahmen der Zwangsversteigerung und die durchgeführten Bewertungen sowie wesentlichen Aspekte der Lage und Nutzung.