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Wohn-/Geschäftshaus

prise205.000 €

Adresse
Danzinger Straße 7, 00000 Senden
Aktenzeichen:
0002 K 0058/ 2023
Termin:
2024-11-27 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung

Allgemeine Informationen:

  • Versteigerungstermine sind öffentlich und sollten zuvor besucht werden, um Informationen zu erhalten.
  • Standort der Besichtigung und Einsichtnahme: Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 111.
  • Einsichtnahme ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Bekanntmachung:

  • Versteigerungstermine werden ca. 8 Wochen vor dem Termin veröffentlicht, sowohl online als auch in der örtlichen Zeitung.

Besichtigung:

  • Es besteht kein Anspruch auf Objektbesichtigung. Ob eine Besichtigung stattfindet, liegt im Ermessen des aktuellen Eigentümers oder Mieters.

Bietsicherheit:

  • Eine Bietsicherheit von 10% des Verkehrswertes wird erwartet. Diese muss in Form eines Verrechnungsschecks, Bundesbankschecks oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts geleistet werden. Bargeld wird nicht akzeptiert.

Eigentumserwerb:

  • Bei Zuschlag wird der Meistbietende sofort Eigentümer; ein Notartermin ist nicht erforderlich. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.

Bietprozess:

  • Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden. Es sind Identitätsnachweise und, falls nötig, Vollmachten erforderlich. Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen werden.

Gewährleistung:

  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung; das Gericht haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel.

Gutachten:

  • Ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes wird vor der Versteigerung erstellt und ist für Bietinteressenten zur Einsicht verfügbar.

Kaufmöglichkeiten und Kosten:

  • Ein Kauf während des Versteigerungsverfahrens ist möglich, aber erfordert die Mitwirkung von Eigentümer und Gläubigern.
  • Nebenkosten (5-5,5 %) umfassen Gebühren für Zuschlag, Eigentumsumschreibung und Grunderwerbsteuer.

Nutzungsbedingungen:

  • Bestehende Mietverhältnisse sind zu übernehmen; beim Zuschlag steht dem Ersteher die Miete zu.
  • Ein Sonderkündigungsrecht für Mietverhältnisse besteht unter bestimmten Bedingungen.
  • Bei Nichtraumung des Objektes ist der Ersteher berechtigt, eine Zwangsräumung durchzuführen.

Rechte im Grundbuch:

  • Rechte und Belastungen des Grundbuchs werden im Versteigerungstermin bekannt gegeben.

Wertgrenzen:

  • Zuschläge unter 50% des Verkehrswertes sind nicht zulässig. Für 70% gilt das Mitspracherecht des Gläubigers.

Zubehör:

  • Zubehör und wesentliche Bestandteile werden mitversteigert, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Zuständigkeit:

  • Das Vollstreckungsgericht Neu-Ulm ist für Zwangsversteigerungen in der Stadt Neu-Ulm zuständig.

Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Aspekte und Bedingungen der Zwangsversteigerung dar, die für potenzielle Bieter von Bedeutung sind.