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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

prise70.000 €

Leider ist dieses Objekt abgelaufen oder wurde entfernt.
Adresse
Schwabenstraße 61, 89231 Neu-Ulm
Aktenzeichen:
0003 K 0008/ 2024
Termin:
2024-11-20 10:00:00
Ort:
Dokumente:

Immobilienbeschreibung und wichtige Merkmale der Zwangsversteigerung

Allgemeine Informationen

  • Versteigerungsdetails: Die Zwangsversteigerung erfolgt nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und wird im Amtsgericht Neu-Ulm durchgeführt. Es wird empfohlen, vor dem Termin eine Besichtigung des Objekts zu beantragen, da eine Verpflichtung zur Besichtigung nicht besteht.
  • Veröffentlichung: Promotion von Versteigerungsterminen erfolgt etwa 8 Wochen im Voraus sowohl online (www.zvg-portal.de) als auch in örtlichen Zeitungen.

Sprech- und Einsichtszeiten

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
  • Ort: Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 111.

Bietsicherheit

  • Sicherheitsleistung: Für das Gebot ist eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes notwendig. Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks oder eines Bundesbankschecks geleistet werden.
  • Bargeld: Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird Bargeld nicht mehr akzeptiert.
  • Überweisung: Die Sicherheitsleistung sollte spätestens 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin auf das Gerichtskonto überwiesen werden.

Eigentumserwerb

  • Zuschlag: Der Meistbietende wird mit dem Zuschlag sofort Eigentümer des Objekts. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
  • Umschreibung: Die Eigentumsumschreibung erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.

Gebotsverfahren

  • Abgabe von Geboten: Gebote können nur während des Versteigerungstermins abgegeben werden. Diese sind bindend und können nicht zurückgenommen werden.
  • Teilnahme: Bieter müssen einen gültigen Ausweis vorlegen, und gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht, falls sie für Dritte bieten.

Kosten

  • Nebenkosten: Es sind zusätzlich zu dem Gebot etwa 5 bis 5,5 % als Nebenkosten zu beachten, die unter anderem die Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Gebühren für Zuschlagserteilung und Eigentumsumschreibung umfassen.

Nutzung des Objekts

  • Mietverhältnisse: Der Ersteher muss bestehende Mietverhältnisse übernehmen, kann aber unter bestimmten Bedingungen kündigen.
  • Räumung: Nach dem Zuschlag verliert der Schuldner das Recht zum Besitz, es besteht jedoch die Möglichkeit der Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, wenn keine freiwillige Räumung erfolgt.

Verkehrswert

  • Gutachten: Der Verkehrswert wird von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt und ist die Basis für die Versteigerung. Der Grundstücksverkehrswert muss nicht zwingend als Gebotsobergrenze gelten.

Versteigerungsarten

  • Vollstreckungsversteigerung: Auslöser ist der Antrag eines Gläubigers.
  • Teilungsversteigerung: erfolgt zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft.

Verteilungstermin

  • Zeitpunkt: Erfolgt in der Regel 6 bis 10 Wochen nach dem Versteigerungstermin, hierbei sind alle finanziellen Verpflichtungen zu begleichen.

Wichtigste Hinweise

  • Rechte im Grundbuch: Im Versteigerungstermin werden Informationen über zu übernehmende Grundbuchrechte bekannt gegeben.
  • Stressmanagement: Zahlungen, Informationen und mögliche Rückforderungen müssen innerhalb festgelegter Fristen erledigt werden.

Fazit

Die Zwangsversteigerung bietet für Bietende sowohl Chancen als auch Verpflichtungen, die im Vorfeld gründlich zu bedenken sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen den Ablauf und die Sicherheiten, die Bietende im Vorfeld leisten müssen, um an dem Verfahren teilnehmen zu können. Informieren Sie sich gut über alle Aspekte, bevor Sie an einer Versteigerung teilnehmen.