Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz
184.000 €
Adresse
Weißenhornerstraße 9,9a, 00000 Bibertal-Großkissendorf
Aktenzeichen:
0002 K 0030/ 2024
Termin:
2025-02-12 09:00:00
Ort:
Dokumente:
Hier ist eine detaillierte Zusammenfassung der Immobilie, basierend auf den bereitgestellten Informationen:
Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung
Allgemeine Informationen
- Stand: 11.01.2024
- Verkaufsart: Zwangsversteigerung
- Zuständiges Gericht: Amtsgericht Neu-Ulm
- Öffentliche Versteigerung: Termine werden öffentlich bekannt gegeben und auch im Internet sowie in der lokalen Presse veröffentlicht.
Besichtigung
- Besichtigungsrecht: Es besteht kein Anspruch auf die Besichtigung des Objekts. Ob eine Besichtigung möglich ist, hängt von Eigentümern oder Mietern ab.
- Einsicht in Unterlagen: Einsicht in Gutachten und Grundbuchabschriften bei dem Gericht zu festen Sprechzeiten (Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr).
Bietverfahren
Bietsicherheit:
- In der Regel 10 % des veröffentlichten Verkehrswertes.
- Zahlungsmöglichkeiten: Verrechnungsscheck, Bundesbankscheck, Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder rechtzeitige Überweisung an die Landesjustizkasse.
- Bargeld und andere Zahlungsmittel sind nicht akzeptiert.
Teilnahmebedingungen für Bieter:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Notariell beglaubigte Vollmacht bei Vertretung.
- Beglaubigter Handelsregisterauszug (für Firmen).
Abgabe von Geboten: Gebote sind bindend und können nicht zurückgezogen werden. Gebote dürfen nur im Termin abgegeben werden, der eine Mindestbietzeit von 30 Minuten hat.
Eigentumsübergang
- Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende sofort Eigentümer, ein Notartermin ist nicht erforderlich.
- Eigentumsumschreibung wird durch das Vollstreckungsgericht veranlasst.
Weitere Informationen
- Nebenkosten: Etwa 5-5,5 % der Gebotssumme sind als Nebenkosten zu erwarten (z.B. Gebühren für den Zuschlag, Eigentumsumschreibung, Grunderwerbsteuer).
Nutzung des Objekts:
- Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Ersteher übernommen werden.
- Bei Kauf während des Verfahrens müssen Eigentümer und Gläubiger einverstanden sein.
Räumung:
- Der Schuldner hat nach dem Zuschlag kein Besitztum mehr und ist zur Räumung verpflichtet.
- Dritte, die nach Eigentumsübergang kein Recht mehr auf das Objekt haben, müssen ebenfalls Räumen.
Gutachten und Verkehrswert
- Der Verkehrswert wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt und ist nicht notwendigerweise der Betrag, für den geboten werden muss.
- Das Gutachten dient als Informationsquelle für Bietinteressenten.
Versteigerungsarten
- Vollstreckungsversteigerung: Aufgrund eines Vollstreckungstitels beantragt von einem Gläubiger.
- Teilungsversteigerung: Auf Antrag eines Mitbeteiligten zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft.
Zahlungen und Fristen
- Zahlung des Meistgebots plus Zinsen muss zum Verteilungstermin erfolgen, der 6-10 Wochen nach der Versteigerung stattfindet.
- Verzögerungen könnten zur Übertragung von Forderungen an die Gläubiger führen.
Fazit
Diese Zwangsversteigerung bietet potenziellen Käufern eine Gelegenheit zum Erwerb einer Immobilie unter bestimmten Bedingungen und Verfahren. Interessierte sind aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen zu prüfen und sicherzustellen, dass sie alle Vorgaben im Bietprozess erfüllen, um an der Versteigerung teilnehmen zu können.
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