Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
22.000 €
Zusammenfassung zur Immobilienversteigerung
Rechtlicher Rahmen
Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Sicherheitsleistungen für Immobilienversteigerungen wurden durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz überarbeitet. Die Möglichkeit zur Barzahlung beim Versteigerungstermin wurde abgeschafft, und Bieter müssen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgelegten Verkehrswertes der Immobilie hinterlegen.
Sicherheitsleistungen
Ab dem 16. Februar 2007 können Sicherheitsleistungen wie folgt erbracht werden:
Verrechnungsscheck:
- Muss von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt werden.
- Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein.
Bürgschaftserklärung:
- Eine alternative Möglichkeit ist die Bereitstellung einer Bürgschaftserklärung, ebenfalls von einem Kreditinstitut.
Vorherige Einzahlung:
- Eine weitere Option ist die Einzahlung oder Überweisung auf ein bestimmtes Konto der Gerichtskasse des Amtsgerichts.
- Es sind spezifische banktechnische Angaben erforderlich:
- Empfänger: Landeshauptkasse Bremen - Gerichtskasse
- Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank
- BIC: MARKDEF1250
- IBAN: DE92 2500 0000 0025 1015 27
Verwendungszweck
Bei der Überweisung muss im Verwendungszweck folgende Information angegeben werden:
- Verwendungszweck: Sicherheitskonto [Kontonummer] Az.: [Aktenzeichen] ZV-Termin am [Datum]
- Das Aktenzeichen und das Datum sind aus der gerichtlichen Terminbestimmung zu entnehmen.
Fristen und Rückerstattung
- Bieter müssen dafür Sorge tragen, dass der Betrag rechtzeitig auf dem Sicherheitskonto eingeht, idealerweise eine Woche vor dem Versteigerungstermin.
- Es wird empfohlen, einen Einzahlungsbeleg zum Versteigerungstermin mitzubringen.
- Sollten Bieter nicht den Zuschlag erhalten, wird die eingezahlte Sicherheit nach der Versteigerung unverzüglich zurücküberwiesen.
Fazit
Die neuen Regelungen stellen hohe Anforderungen an Bieter, die bei der Immobilienversteigerung teilnehmen möchten. Es ist entscheidend, sich rechtzeitig um die erforderlichen Sicherheitsleistungen zu kümmern, um einen reibungslosen Ablauf bei der Versteigerung zu gewährleisten.