Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz
217.000 €
Adresse
Weißenhorner Straße 9, 89346 Bibertal, Großkissendorf
Aktenzeichen:
0002 K 0031/ 2024
Termin:
2025-02-26 09:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilienversteigerung
Allgemeine Informationen:
- Versteigerungstermin: Die Informationen zu den Versteigerungsterminen werden etwa 8 Wochen vorher bekannt gemacht, sowohl online (www.zvg-portal.de), in örtlichen Zeitungen als auch an Gerichtstafeln.
- Besichtigungen: Es gibt keinen Anspruch auf eine Besichtigung des Objekts. Ob eine Besichtigung stattfindet, liegt im Ermessen des Eigentümers oder Mieters.
Sprech- und Einsichtszeiten:
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im Amtsgericht Neu-Ulm.
Bietsicherheit:
- Eine Sicherheitsleistung von 10 % des veröffentlichten Verkehrswerts ist erforderlich, um ein Gebot abzugeben. Diese kann in Form von Verrechnungsschecks, Bundesbankschecks oder Überweisungen auf ein Gerichtskonto erbracht werden. Bargeld wird nicht mehr akzeptiert.
Eigentumserwerb:
- Der Meistbietende wird mit Zuschlag sofort Eigentümer der Immobilie, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Das Vollstreckungsgericht kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Bietverfahren:
- Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden und sind bindend. Es sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls notarielle Vollmachten erforderlich.
Gewährleistung:
- Das Gericht haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel der Immobilie.
Kosten:
- Es kommen Nebenkosten von ca. 5 bis 5,5 % auf das Gebot hinzu, einschließlich Gebühren für Zuschlagserteilung, Eigentumsumschreibung und Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5 %).
Nutzung des Objekts:
- Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Ersteher übernommen werden. Es gibt die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Der Schuldner muss nach der Zwangsversteigerung das Objekt räumen.
Versteigerungsarten:
- Es gibt verschiedene Arten von Versteigerungen: Vollstreckungsversteigerung (auf Antrag eines Gläubigers) und Teilungsversteigerung (zum Zwecke der Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft).
Zahlung:
- Die Zahlung des Höchstgebots nebst Zinsen muss bis zum Verteilungstermin erfolgen, der normalerweise 6-10 Wochen nach dem Versteigerungstermin stattfindet.
Besonderheiten:
- Bei einer Gebotsabgabe unter 50 % des Verkehrswertes wird der Zuschlag von Amts wegen versagt. Bei unter 70 % muss der Gläubiger darauf bestehen.
Zubehör:
- Zubehör und wesentliche Bestandteile der Immobilie werden mit versteigert, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgenommen.
Diese Zusammenfassung bietet einen strukturierten Überblick über die Bedingungen und Ablauf des Versteigerungsverfahrens. Interessierte Bieter sollten sich gründlich informieren und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um am Bietverfahren teilnehmen zu können.
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