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Garage, Einfamilienhaus

prise473.000 €

Adresse
Am Birnbaum 30, 58730 Fröndenberg
Aktenzeichen:
0002 K 0023/ 2023
Termin:
2025-04-04 09:00:00
Ort:

Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie zur Versteigerung

Grundlegende Informationen

  • Dokumentart: Merkblatt für Bietinteressenten
  • Verwendungszweck: Informationen zu Immobilienversteigerungen
  • Sprache: Das Dokument verwendet die männliche Form zur besseren Lesbarkeit, schließt jedoch alle Geschlechter ein.

Informationen zur Versteigerung

  • Informationsquelle: Die Versteigerungstermine sind tagesaktuell auf der Website www.zvg-portal.de einsehbar.
  • Besichtigung: Objektbesichtigungen sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich; das Gericht stellt keine Besichtigungstermine zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen für Bieter

  • Identifikation: Bieter müssen sich mit einem gültigen nationalen Ausweisdokument ausweisen.
  • Vollmacht: Bei Vertretung für andere Personen ist eine notarielle Bietvollmacht erforderlich.
  • Handelsgesellschaft: Vertreter einer Gesellschaft müssen einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen.
  • Minderjährige: Bei Geboten für minderjährige Kinder ist eine Genehmigung des Familiengerichts notwendig.
  • Steuer-Identifikationsnummer: Diese muss ebenfalls beigebracht werden.

Sicherheitsleistung

  • Höhe: Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes, unabhängig von der Höhe des Gebots.
  • Erbringung:

    1. Verrechnungsscheck (spätestens am dritten Werktag vor der Versteigerung).
    2. Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Vorherige Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz.

    Gebotsbedingungen

  • Mindestgebot: Das geringste Gebot wird im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
  • Zuschlag: Bei Geboten unter 50 % des Verkehrswertes muss das Gericht den Zuschlag versagen; zwischen 50 % und 70 % kann dies auf Gläubigerantrag geschehen.

Übernahme von Rechten

  • Bei im Grundbuch eingetragenen Rechten müssen diese zusätzlich zum Meistgebot übernommen werden.

Zahlungspflichten des Ersteher

  • Fristen: Der Versteigerungserlös muss ca. 8-12 Wochen nach dem Zuschlag mit zusätzlichen 4 % Zinsen überwiesen werden.
  • Nebenkosten: Die Erwerbsnebenkosten betragen ca. 0,7 % des Meistgebots plus Grunderwerbssteuer.

Auswirkungen des Zuschlags

  • Mit Zuschlagserteilung geht das Eigentum auf den Ersteher über.
  • Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in das bestehende Mietverhältnis ein und kann bei bestimmten Kündigungsgründen einen Mietvertrag unter Umständen mit dreimonatiger Frist kündigen.

Allgemeine Hinweise

  • Öffentlichkeit: Alle Versteigerungstermine sind öffentlich und für jedermann zugänglich.
  • Gewährleistungsausschluss: Für die im Gutachten genannten Objektverhältnisse besteht keine Gewährleistung; Ansprüche gegen Voreigentümer, Gutachter oder das Gericht sind ausgeschlossen.

Diese Informationen geben einen umfassenden Überblick über die Bedingungen und Anforderungen für die Teilnahme an der Immobilienversteigerung. Es ist ratsam, die spezifischen Details des jeweiligen Objekts sowie der Versteigerungsmodalitäten genau zu prüfen, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen.