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Garage, Einfamilienhaus

prise580.000 €

Adresse
Albert-Struck-Straße 42, 59075 Hamm
Aktenzeichen:
0022 K 0021/ 2024
Termin:
2025-04-11 09:30:00
Ort:

Zusammenfassung der Versteigerungseigenschaften der Immobilie

Allgemeine Informationen

  • Veröffentlichungsform: Das Merkblatt ist zur besseren Lesbarkeit in männlicher Form verfasst, richtet sich jedoch an alle Geschlechter.
  • Zweck: Dieses Dokument dient als allgemeine Informationsquelle für Interessenten an einer Immobilienversteigerung.

Versteigerungsinformationen

  • Versteigerungseinträge: Alle aktuellen Informationen zu Versteigerungen sind auf der offiziellen Webseite www.zvg-portal.de erhältlich.
  • Objektbesichtigung: Eine Besichtigung der Immobilie ist ausschließlich mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich. Das Gericht vermittelt keine Besichtigungen.

Teilnahmebedingungen

  • Identifikation:
    • Bieter müssen sich mit einem gültigen nationalen Identitätsnachweis ausweisen.
    • Bei Vertretung ist eine notarielle Bietvollmacht erforderlich.
    • Handelsgesellschaften müssen einen amtlichen Handelsregisterausdruck von neuestem Datum vorlegen.
    • Bei Geboten für minderjährige Kinder ist eine Genehmigung des Familiengerichts notwendig.
    • Steueridentifikationsnummer muss vorgelegt werden.

Sicherheitsleistungen

  • Höhe der Sicherheitsleistung: Es wird eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes verlangt, unabhängig von der Gebotsgröße.
  • Zahlungsmöglichkeiten:
    1. Verrechnungsscheck von einem Kreditinstitut (erst am dritten Werktag vor der Versteigerung ausstellbar).
    2. Unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz bis spätestens 10 Tage vor der Versteigerung.

Bietprozess

  • Mindestgebot: Im Versteigerungstermin wird ein „geringstes Gebot“ vorgegeben, das geboten werden muss.
  • Zuschlagbedingungen:

    • Wird das Meistgebot unter 50 % des Verkehrswertes gelegt, wird der Zuschlag verweigert.
    • Bei Geboten zwischen 50 % und 70 % kann der Zuschlag nur erfolgen, wenn kein Gläubigerantrag gestellt wird.

    Übernahme von Rechten

  • Grundbuchrechte: Bieter müssen prüfen, ob sie im Grundbuch eingetragene Rechte übernehmen müssen, z.B. Grundpfandrechte. Diese müssen zusätzlich zum Gebot bezahlt werden.

Zahlungsanforderungen

  • Nach Erhalt des Zuschlags ist eine Überweisung des Versteigerungserlöses plus Zinsen und Abzug der tragenden Sicherheitsleistung erforderlich.
  • Zudem sind Erwerbsnebenkosten von etwa 0,7 % des Meistgebots zu berücksichtigen.

Eigentumsübergang

  • Mit dem Zuschlag geht das Eigentum an der Immobilie an den Ersteher über, und der Zuschlag gilt als Räumungsbescheid gegenüber dem bisherigen Eigentümer.
  • Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in das Mietverhältnis ein, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen kündigen.

Wichtige Hinweise

  • Versteigerungen sind öffentlich, und es besteht keine Gewährleistung für die Objektzustände, die in Gutachten und Terminsbestimmungen angegeben werden. Bei späteren Mängeln können keine Ansprüche erhoben werden.

Schlussfolgerung

Dieses Merkblatt bietet Ihnen wichtige Informationen und Schritte, die Sie für die Teilnahme an einer Immobilienversteigerung beachten müssen. Es ist entscheidend, alle Anforderungen und Prozesse sorgfältig zu prüfen und vorzubereiten, um einen reibungslosen Verlauf der Versteigerung zu gewährleisten.