Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
518.000 €
Adresse
im Hochfeld, an der östl. Gemarkungsgrenze der Gemarkung Bobingen, 00000 (das östl. Nachbargrundstück liegt bereits in der Gemarkung Königsbrunn)
Aktenzeichen:
K 0098/ 2023
Termin:
2025-02-19 11:00:00
Ort:
Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung
Versteigerungstermin:
- Datum und Uhrzeit: [termin nicht angegeben]
- Ort: Amtsgericht Augsburg, Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg
- Aktenzeichen: K
Bieterinformationen:
- Bietinteressenten müssen ihr Gebot persönlich abgeben und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
- Es besteht die Möglichkeit, durch Vollmacht für eine andere Person oder Firma zu bieten. In diesem Fall sind entsprechende notarielle Vollmachten oder Handelsregisterauszüge erforderlich.
- Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen werden.
Bietsicherheit:
- Für die Gebotsabgabe ist eine Bietsicherheit von 10% des Verkehrswertes erforderlich.
- Akzeptierte Zahlungsformen sind:
- Verrechnungsscheck
- Bundesbankscheck
- Bürgschaft eines berechtigten Kreditinstitutes
- Vorabüberweisung auf ein Gerichtskonto (mindestens 2 Wochen vor dem Termin)
Wesentliche Informationen zur Immobilie:
- Zustand des Objektes: Das Objekt kann nicht besichtigt werden.
- Bereitstellung der Gutachten: Gutachten sind im Internet einsehbar und lieferte Informationen über den Verkehrswert.
- Nutzung: Der Ersteher muss bestehende Mietverhältnisse übernehmen. Ein Sonderkündigungsrecht ist bei Schuldenversteigerungen vorhanden.
- Räumung: Mit dem Eigentumswechsel verliert der Schuldner das Recht zum Besitz. Geschieht keine freiwillige Räumung, kann die Zwangsräumung durch den Ersteher beantragt werden.
Kosten:
- Zusätzlich zum Gebot fallen Nebenkosten an, die ca. 5-5,5% des Gebotsbetrages betragen. Diese umfassen:
- Gebühren für die Zuschlagserteilung
- Gebühren für die Eigentumsumschreibung
- Grunderwerbsteuer (momentan 3,5%)
- Zinsen auf das Gebot ab Zuschlag bis zur Zahlung
Rechte im Grundbuch:
- Informationen über welche Rechte im Grundbuch übernommen werden und welche erlöschen, werden im Versteigerungstermin bekanntgegeben.
Verkehrswert:
- Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen festgelegt und dient als Richtwert für die Gebotsabgabe.
Versteigerungsarten:
- Vollstreckungsversteigerung (auf Antrag eines Gläubigers)
- Teilungsversteigerung (zum Zwecke der Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft)
Zuständige Stelle:
- Vollstreckungsgericht Augsburg, zuständig für Zwangsversteigerungen in Augsburg und den angrenzenden Landkreisen.
Wichtige Hinweise:
- Der Termin ist öffentlich. Es empfiehlt sich, vorab Informationen einzuholen.
- Eine Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt, falls sie nicht benötigt wird, etwa zwei Wochen nach dem Termin.
Diese Zusammenfassung liefert einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der zu versteigernden Immobilie, die für potenzielle Bieter von Bedeutung sind.
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